Wenden Sie sich an Ihren Haus-, HNO- oder Kinderarzt, Phoniater, Neurologen oder Kieferorthopäden.
Im Bedarfsfall stellt Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung aus.
Einen Termin in meiner Praxis vereinbaren und eine individuelle Therapie absprechen.
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen die logopädische Behandlung vollständig bezahlt.
Auch für Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Behandlungskosten
Lediglich 10% der gesamten Therapiekosten, sowie die Verordnungsgebühr von 10,-€, fallen für den Patienten an.